Steuerrecht in der Imkerei – LVBB e.V.

Der Landesverband Buckfastimker Bayern e.V. hat zu einem interessanten Thema geladen: „Steuerrecht in der Imkerei“. Die Imkermeisterin Adelheid Maria Klein berichtet über Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse und verdeutlichte die Notwendigkeit sich mit dem Steuerrecht vertraut zu machen. Detailliert erklärte Sie die Ermittlung des Gestehungspreises und zeigte auf, dass ein 500 Gramm Glas Honig nicht für weniger als 5,- € verkauft werden sollte. Dieser Betrag ist als sogenannter Gestehungspreis zu verstehen und bedeutet, dass erst ab Preisen darüber überhaupt ein Gewinn eingefahren werden kann.

Adelheid erklärte darüber hinaus, wie wichtig und sinnvoll eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist. Ab 26 Bienenvölkern tritt die sogenannte Versicherungspflicht in Kraft. Imker mit mehr als 25 Wirtschaftsvölkern müssen sich somit bei der Berufsgenossenschaft versichern lassen.

Ein interessanter Vortrag, auf Grund dessen ich mich bei der Berufsgenossenschaft gemeldet habe. Dieses Jahr habe ich mit meiner Anzahl an Bienenvölkern die o.g. Grenze überschritten. Ich bin gespannt, wie hoch der Beitrag sein wird und wie ich danach über die ganze Sache denken werde ;-).

Steuerrecht

Veröffentlicht in News